Die deutsche und die internationale Presse haben verschiedene Artikel bzgl. angeblicher Klagen und Gerichtsverfahren veröffentlicht, die der Insolvenzverwalter der AgfaPhoto GmbH i.L. angestrengt haben soll. Agfa-Gevaert ist weder eine formelle Klage des Insolvenzverwalters der AgfaPhoto GmbH zugestellt worden noch befindet sich Agfa-Gevaert z.Zt. in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter der AgfaPhoto GmbH. Agfa-Gevaert ist von der Richtigkeit ihrer Position überzeugt bzgl. dieser angeblichen Klagen und wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen, sollten solche Klagen denn auch tatsächlich erhoben werden.

Nach bestimmten Presseartikeln würde der Insolvenzverwalter der AgfaPhoto GmbH von Agfa-Gevaert einen Betrag i.H.v. 60 Millionen Euro fordern, die sich auf eine Kapitalerhöhung beziehen, die im Rahmen der Veräußerung des Consumer Imaging Geschäfts durch Agfa-Gevaert im Jahre 2004 bei der AgfaPhoto GmbH vorgenommen wurde. Agfa-Gevaert hat keine formelle Klage seitens des Insolvenzverwalters der AgfaPhoto GmbH erhalten und ihr ist auch nicht bekannt, dass eine solche Klage angestrengt worden sein soll. Agfa-Gevaert ist der festen Überzeugung, dass die angebliche Forderung nicht substantiiert werden kann. Die damalige Kapitalerhöhung war durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft worden und die Modalitäten der Kapitalerhöhung waren durch das zuständige Gericht geprüft und akzeptiert worden. Agfa-Gevaert wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Klagen, die die Rechtmäßigkeit der Kapitalerhöhung anfechten, verteidigen.

In derselben Linie wird berichtet, dass Agfa-Gevaert sich mit dem Insolvenzverwalter der AgfaPhoto GmbH bzgl. einer angeblichen Forderung über 46 Millionen Euro in Schiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer („ICC”) auseinandersetzen würde. Solche Verfahren gibt es z.Zt. nicht und Agfa-Gevaert ist auch nicht bekannt, dass der Insolvenzverwalter ein solches Verfahren bei der ICC angestrengt hätte. Unverzüglich nachdem der Antrag auf die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens im Mai 2005 durch die AgfaPhoto GmbH gestellt worden war, hatte Agfa-Gevaert mit dem Ziel, den vorläufigen Insolvenzverwalter und die neue Geschäftsführung in dem Versuch zu unterstützen, den Geschäftsbetrieb der AgfaPhoto GmbH und die Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten, sich damit einverstanden erklärt, bestimmte Vertriebsaktivitäten für die AgfaPhoto GmbH zu betreiben. Dazu wurde mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter der AgfaPhoto GmbH, Herrn Dr. Ringstmeier, und der neuen Geschäftsführung der AgfaPhoto GmbH eine Vereinbarung getroffen, nach der Agfa-Gevaert die durch die AgfaPhoto GmbH gelieferten Waren nur dann bezahlt, wenn und sobald der Endkunde seinerseits die entsprechenden Rechnungen begleicht. Ferner wurde vereinbart, dass Agfa-Gevaert selbst im Rahmen dieser Vertriebsaktivität für Consumer Imaging Produkte der AgfaPhoto GmbH keinen kaufmännischen oder finanziellen Risiken ausgesetzt würde. Die Regelung der Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter der AgfaPhoto GmbH ist ein laufender Prozess.

Agfa-Gevaert bedauert, sich bzgl. einer laufenden kaufmännischen Regelung über die Presse äußern zu müssen.


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